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Krankengeschichte: Wem gehören die Dokumente?
Sie plane einen Arztwechsel, schreibt eine Espresso-Hörerin. Sie wolle auch ihre Patientengschichte zum neuen Arzt mitnehmen. «Geht das?», fragt die Hörerin.
Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Die Patientengeschichte, also alle Daten, Dokumente, Labortests oder Röntgenbilder, gehören grundsätzlich dem Patienten, nicht dem Arzt.
Patienten haben auch das Recht, jederzeit Einblick in das Patientendossier zu erhalten. Das gilt nicht für Unterlagen, die heikle Aussagen über Dritte machen.
Auf Wunsch hin muss der bisherige Arzt das Dossier im Original oder als Kopie dem neuen Arzt schicken oder der Patientin aushändigen. Das ist grundsätzlich kostenlos. Nur bei unverhältnismässig grossem Aufwand darf der Arzt etwas verrechnen.
Der bisherige Arzt darf Kopien nur mit dem Einverständnis des Patienten zurück behalten. Das macht jedoch durchaus Sinn, zum Beispiel bei Rückfragen des neuen Arztes.
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