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Kuh kickt Bauer – und die Versicherung kneift
Eine Kuh schlägt aus und trifft einen Appenzeller Landwirten voll am Knie. In der Folge sind zwei Operationen nötig. Nach dem ersten Eingriff zahlt seine Taggeldversicherung, die Axa, während seiner mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit die Taggelder. Doch bei der zweiten OP – Einsatz eines künstlichen Kniegelenks – verweigert die Axa die Zahlung. Grund: Dieser Eingriff habe nichts mit jenem Unfall zu tun, er sei die Folge einer Arthrose. Für den Bauern bedeutet dies massiv weniger finanzielle Unterstützung. Der Entscheid erntet Kopfschütteln bei Fachleuten aus Medizin und Recht.
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