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Kurzarbeits-Entschädigung: Frist verpasst – Geld weg

Als im Frühling die Schweiz von der Corona-Pandemie überrascht wurde, hat der Bundesrat schnell reagiert: Betriebe konnten Kurzarbeit beantragen, diese wurde ausserordentlich für sechs Monate bewilligt. Im September wurde diese Bewilligungsdauer wieder auf drei Monate verkürzt. Sprich: Im November hätte die Bewilligung für Kurzarbeits-Entschädigung neu beantragt werden müssen. Tausende Gastro-Betriebe haben diese Frist verpasst. Sie erhalten für den Dezember somit keine Entschädigung und bleiben auf den Kosten sitzen. Betroffene und Branchenverband sprechen von unsinniger Bürokratie.

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