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Leserbrief-Sperre nicht zulässig
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Leserbrief-Sperre nicht zulässig

Einzelne Leserinnen und Leser dürfen nicht generell von Leserbriefseiten und Online-Foren ausgeschlossen werden. Das sagt der Schweizer Presserat in seinem neusten Urteil. Und doch: Redaktionen dürfen den Zugang zu Leserbriefspalten und Internet-Foren einschränken.«Da Redaktionen für alle Veröffentlichungen in ihrem Medium verantwortlich sind, sind sie dazu angehalten, Leserbriefe und Online-Kommentare zu redigieren und zu kürzen», sagt Max Trossmann, Vizepräsident des Presserates, im Gespräch mit dem Konsummagazin «Espresso» von DRS 1. Ausserdem habe niemand Anspruch darauf, dass Leserbriefe veröffentlicht werden.Die Regeln für Leserbriefschreiber und Benutzer von Internet-Foren sollten laut Presserat publiziert werden. Damit soll allen klar sein, welche Texte nicht veröffentlicht werden. Dabei soll es laut Presserat aber immer um den Inhalt gehen und nicht um den Verfasser eines Leserbriefs oder -kommentars. Eine generelle Sperre gegen einzelne Personen oder Organisationen ist nach dem neusten Urteil des Presserats nicht zulässig.Konkret hatte sich der Presserat mit einer Beschwerde gegen die Zeitung «Südostschweiz» zu befassen. Ein Leser hatte sich im Internet-Forum der Zeitung häufig und teilweise sehr kritisch geäussert. Der Chefredaktor bewertete die Beiträge als «nervig» und «ewiggleich rechthaberisch» und entschied, keine weiteren Beiträge von ihm mehr zu veröffentlichen.Der Presserat gibt dem Leser in diesem Punkt recht: Nach dem Grundsatz der Informationsfreiheit dürften Leserbriefschreiber und Teilnehmer in Internet-Foren nur aus besonders gewichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Diese seien im konkreten Fall nicht gegeben.

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