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Mehr IV-Rentner sollen wieder arbeiten

Bis ins Jahr 2018 will der Bund 17'000 IV-Rentner wieder ins Erwerbsleben eingliedern. «Arbeit statt Rente» heisst die Devise der 6. IV-Revision. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bund verschiedene Massnahmen beschlossen, welche Arbeitgeber und IV-Bezüger bei der Wiedereingliederung unterstützen sollen. Diese Massnahmen sind seit dem 1. Januar in Kraft getreten.Bis 3 Jahre nach der Eingliederung werden die Arbeitgeber von den IV-Stellen beraten und begleitet. Sie können IV-Bezüger, die eingegliedert werden sollen, während mehrerer Monate testen. Zudem erhalten die Arbeitgeber während der Einarbeitungsphase finanzielle Zuschüsse, bis der IV-Bezüger voll einsetzbar ist.Auch die IV-Bezüger können sich bei der Rückkehr ins Erwerbsleben beraten und betreuen lassen. Die Invalidenversicherung kann ihre Wiedereingliederung durch berufliche Massnahme und Hilfsmittel unterstützen. Für die IV-Rentner gilt eine dreijährige Schutzfrist: Sollte die berufliche Leistungsfähigkeit nachlassen, erhalten sie wieder eine Rente.Diese und weitere Massnahmen bilden die erste Tranche der 6. IV-Revision. Diese soll die IV-Rechnung bis 2027 um durchschnittlich 335 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Die zweite Tranche liegt noch beim Bundesparlament in Bern.

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