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Mehr Sicherheit dank neuem Gesetz?

Explodierende Apparate, unsichere Skibindungen: Konsumenten sollen besser vor Gefahren geschützt werden. Ziel des neuen Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) ist, dass keine Produkte auf den Markt kommen, die ein Sicherheitsrisiko für Konsumenten darstellen. Ist dies trotzdem der Fall, müssen die Verantwortlichen richtig reagieren können. Grössere Betriebe wie die Grossverteiler Coop und Migros erfüllen die Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes schon länger. Viele kleine und mittlere Unternehmen haben jedoch noch keine Massnahmen ergriffen, um das Gesetz umzusetzen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU führt zwar Schulungen durch, diese sind laut Projektleiter Robert Nyffenegger nicht viel mehr «als ein Tropfen auf den heissen Stein.»Konsumenten müssten sich jedoch keine Sorgen machen, erklärt Nyffenegger im Neujahrsgespräch in der Konsumsendung «Espresso». Produkte seien in der Schweiz im Normalfall sicher, dies habe auch schon das alte Gesetz gewährleistet. Die Umsetzung der Neuerungen brauche nun jedoch noch etwas Zeit. Dabei könnten auch Konsumentinnen und Konsumenten beitragen, indem Sie fehlerhafte Produkte melden.

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