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Muss die Autoversicherung wirklich nicht zahlen?

«Espresso»-Hörer Reto Baumann aus Trubschachen (BE) ärgert sich über seine Versicherung. Beim Parkieren touchierte er versehentlich den Wagen seines Vaters. Reto Baumann meldete das Missgeschick seiner Versicherung. Der Schaden werde übernommen, beschied ihm die Mitarbeiterin am Telefon. Unterdessen ist das Auto repariert. Doch plötzlich will die Versicherung nicht zahlen. Schäden von Verwandten seien nicht versichert. «Muss ich das akzeptieren?», schreibt Reto Baumann.Reto Baumanns Motorhaftpflichtversicherung verweist auf die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen zur Police. Dort steht: «Nicht versichert sind Ansprüche aus Sachschäden des Halters, seines Ehegatten oder eingetragenen Partners, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Geschwister». Juristen verstehen unter Verwandten in auf- und absteigender Linie Eltern und Kinder. Will heissen: Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn Reto Baumann das Auto seines Vater beschädigt.In den meisten Versicherungsbestimmungen finden sich lange Listen, was im Schadensfall nicht gedeckt ist. Normalerweise ausgeschlossen sind Schäden von im gleichen Haushalt lebenden Personen. So zum Beispiel bei den Haftpflichtversicherungen. Bei Haftpflichtversicherungen von Motorfahrzeugen dagegen sind zusätzlich Eltern und Kinder ausgeschlossen.Und was ist mit der offensichtlich falschen Auskunft der Versicherungsmitarbeiterin? «Mein Vater hätte den Schaden niemals so aufwendig reparieren lassen, wenn man mir gesagt hätte, dass die Versicherung nichts bezahlt», ärgert sich Reto Baumann. «Man darf sich auf die Richtigkeit von telefonischen Auskünften verlassen», sagt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «In einem Rechtsstreit ist aber kaum beweisbar, was gesagt wurde. Aus diesem Grunde hätte Reto Baumann sich diese Auskunft schriftlich bestätigen lassen sollen, bevor der Vater den Wagen in die Reparatur gibt.Wie Reto Baumann schreibt, hatte der Wagen vor der Beschädigung nur noch ein paar hundert Franken Wert. Übersteigen nach einem Schadenfall die zu erwartenden Reparaturkosten den Wert des Autos, vergütet die Versicherung nur den effektiven Wert des Autos, den sogenannten Zeitwert. Heisst das nun für Reto Baumann «ausser Spesen nichts gewesen»? Nicht unbedingt: Er kann bei der Versicherung wegen der unkorrekte Auskunft und seine damit verbundenen Auslagen reklamieren. Vielleicht bekommt er einen symbolischen Beitrag an die Reparaturkosten. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf hat er aber nicht.

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