Muss eine Kündigung begründet werden?
«Espresso»-Hörerin Amneris Dressler hat von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten. Betroffen sind auch weitere Angestellte des Betriebs. Obwohl die Angestellten mehrfach nachgefragt haben, weigert sich der Chef, ihnen die Kündigung zu begründen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss er die Kündigung schriftlich begründen, wenn er dazu aufgefordert wird.Dabei muss er den tatsächlichen Grund für die Kündigung angeben. Stellt sich heraus, dass die Kündigung missbräuchlich erfolgt ist, ist diese trotzdem gültig. Die Arbeitnehmer haben für diesen Fall allerdings eine Entschädigung zu Gute.Weigert sich der Arbeitgeber die Kündigung zu begründen, sollten die Betroffenen innerhalb der Kündigungsfrist Einspruch erheben. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass eine Allfällige Entschädigung verlangt werden kann.
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