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«Muss ich Servicearbeiten an Elektrogeräten bezahlen?»

Ein Pensionär kündigt seine Wohnung. In der Kündigungsbestätigung schreibt die Vermieterin, dass bei der Wohnungsabgabe «ein Service-Rapport der Elektrogeräte» vorzuweisen sei. Der Basler will wissen, ob er diese Kosten für Servicearbeiten an Küchengeräten wirklich übernehmen muss.

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