Eine Frau wird von einem Hund angesprungen. Sie fällt zu Boden und verletzt sich so schwer, dass eine Behandlung im Spital nötig ist. Der Fall ist klar: Hat die Halterin ihr Tier nicht genügend beaufsichtigt, muss sie für die Behandlungskosten aufkommen.

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11.09.2025, 08:10 Uhr Nach Hundeangriff: «Wer kommt für meine Behandlungskosten auf?»
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