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Nach Schaden durch Handwerker: Reparatur oder Ersatz?

Bei der Übergabe ihrer neuen Eigentumswohnung entdeckt eine «Espresso»-Hörerin einen Hick in der Badewanne. Der Bauführer möchte den Schaden flicken. Die Wohnungsbesitzerin möchte lieber nicht in einer geflickten Wanne baden. Darf sie auf einer neuen bestehen? Die Rechtsexpertin gbt Antwort.

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