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Neue Regeln für «Segways» und andere Elektrofahrzeuge

Der Bund hat die Vorschriften für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelockert. Lenker von «Segways» oder «Elektro-Rikschas» dürfen ab sofort sowohl Radwege als auch Radstreifen benützen. Neu genügen zudem zum Lenken dieser sogenannten «Kleinmotorräder» die Fahrausweise für Personenwagen Kategorie B oder der Spezialkategorie F. Bis anhin war ein Ausweis der Kategorie A oder A1 nötig. Zudem wird die Höchstgeschwindigkeit von bisher 15 km/h auf 20 km/h erhöht. Diese Massnahmen werden von «Pro Velo Schweiz» goutiert, wie die Organisation gegenüber «Espresso» erklärt.

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