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Nur ein kleiner Teil Pensionskassengeld für die Sozialhilfe

Eine Frau im Kanton Aargau hat Sozialhilfe bezogen und wurde kurz vor der Pensionierung von der Gemeinde dazu aufgefordert, ihre Pensionskasse zu beziehen, um Teile der Sozialhilfe zurückzuzahlen. Der Fall ging bis vors Bundesgericht – und dieses gab der Gemeinde grundsätzlich recht. Doch wie Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Uni St. Gallen, gegenüber «Espresso» erklärt, darf die Gemeinde sich zwar am Pensionskassengeld bedienen, doch nur zu einem sehr kleinen Teil. Im konkreten Fall sind von 65'000 Franken lediglich 6000 Franken pfändbar.

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