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Positiver Coronatest: SBB erstattet Sparbillett nicht

Ein positiver Covid-Test reicht dem ÖV nicht, um sich ein Sparbillett erstatten zu lassen. Ein Arzt müsse die Reiseunfähigkeit bestätigen. Dabei besteht bei einem positiven Testergebnis eine Isolationspflicht, was de facto bedeutet, dass man nicht reisefähig ist. Doch der SBB-Kundendienst handelte im Fall einer «Espresso»-Hörerin streng nach Paragraf. Keine Spur von Kulanz und Fingerspitzengefühl.

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