Post: Locker an der Haustür, streng am Schalter
Bei eingeschriebenen Sendungen ist die Post an der Haustür sehr freigiebig: Wer dem Pöstler die Tür öffnet, erhält den Brief. Anders am Postschalter: Dort brauchen sogar Verheiratete eine Vollmacht, um einen Eingeschriebenen für den Partner abzuholen, wenn dieser einen anderen Nachnamen hat.
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