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Post verliert Einschrieben: Wohnungskündigung ungültig

Wer seine Wohnung kündigt, macht das in aller Regel mit einem eingeschriebenen Brief an die Verwaltung. Nur: Wenn die Post versagt, sitzt ein Mieter schnell einmal auf mehreren Monatsmieten. Dies zeigt ein Fall, der «Espresso» vorliegt. Wer sich wehren will, hat schlechte Karten.

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