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Probearbeiten: Ist nichts anderes abgemacht, gibt es einen Lohn
Schon mal ein gutes Zeichen, wenn der Chef die Kandidatin für einen Probearbeitstag einlädt. In der Regel darf man dafür einen Lohn verlangen. Aber es gibt Ausnahmen. Und: «Probearbeiter» sollten in gewissen Situationen darauf achten, dass sie sich beim aktuellen Arbeitgeber keinen Ärger einhandeln.
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