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Rechnungskopie geht immer an Patientinnen und Patienten
Zwar war es bereits vor der Änderung im Krankenversicherungsgesetz so geregelt, dass Praxen oder Spitäler ihren Patientinnen und Patienten aus Transparenzgründen immer eine Rechnungskopie zu schicken haben, auch wenn sie direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Aber bloss auf Verordnungsstufe. Nun ist es auch gesetzlich festgelegt und bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von bis zu 20000 Franken. Die Gesetzesänderung ist seit dem 1.1.2022 in Kraft, und Rückmeldungen aus der Hörerschaft von «Espresso» zeigen: Noch halten sich nicht alle daran.
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