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Rechtsfrage: Darf der Vermieter meinen Teppich entfernen?

Ein Hörer hat vor seine Wohnungstüre einen kleinen Teppich gelegt. Nun hat der Vermieter diesen Teppich entfernt und einen hingelegt, der ihm besser gefällt. Darf er das tun, ohne den Mieter zu fragen? Wo ist geregelt, was vor der Wohnung abgelegt werden darf? Die Rechtsexpertin gibt Antwort.

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