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Rechtsfrage: Darf ein Verein eine Betreibung einleiten?

Eine unschöne Geschichte erlebt die Kassiererin eines Bündner Landfrauenvereins: Im Sommer bestellte ein Paar für sein Hochzeitsfest einen Apéro bei den Landfrauen. Kostenpunkt rund 300 Franken. Doch mit der Bezahlung der Rechnung lässt sich das Paar Zeit.«Wie können wir weiter vorgehen?», möchte die Kassiererin von «Espresso» wissen. Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner gibt die Antwort.

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