Ruft man seine Krankenkasse an oder den Telekomanbieter, heisst es meist, das Gespräch werde zu «Qualitäts- und Schulungszwecken» aufgezeichnet. Wer nicht auflegt, erklärt sich mit der Aufzeichnung einverstanden. «Espresso» sagt, ob im Gegenzug auch ein Anrufer das Gespräch aufnehmen darf.

Inhalt
Rechtsfrage: «Darf ich ein Gespräch aufzeichnen?»
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