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Rechtsfrage: «Darf unser Untermieter nur ein Jahr bleiben?»
Nach dem Auszug ihrer Schwester möchte eine Mieterin das frei gewordene Zimmer vermieten. Doch die Verwaltung stellt eine Bedingung: Sie dürfe das Zimmer nur für ein Jahr vermieten. «Espresso» sagt, ob der Untermieter nach einem Jahr wieder ausziehen muss.
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