Vor der Wohnungstür von Espresso-Hörerin Cristina Alonso steht seit 20 Jahren ein Schuhschrank im Treppenhaus. Nun wurden die Mieter von der Vermieterschaft aufgefordert, alle Gegenstände zu entfernen.
Kann sich Frau Alonso nach so langer Zeit auf Gewohnheitsrecht berufen? Nein, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.
Kann sich Frau Alonso nach so langer Zeit auf Gewohnheitsrecht berufen? Nein, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.