Rechtsfrage: Geld zurück bei Abbruch der Skitour?
Zur Enttäuschung kommt der Ärger: Die Gipfeltour, zu der sich Robert Brennwald angemeldet hatte, fiel wegen schlechtem Wetter ins Wasser. Zahlen soll er trotzdem. Durch den Abbruch habe man hohe Kosten gehabt, argumentiert die Bergschule. Aber: Rechtlich geht diese Rechnung nicht auf. Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner klärt auf.
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