Mieterinnen und Mieter können die Kündigung ihrer Wohnung anfechten und vor der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung verlangen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. «Espresso» sagt, wer gute Chancen hat.

Inhalt
Rechtsfrage: «Kann ich mich gegen die Wohnungskündigung wehren?»
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