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Rechtsfrage: Mietzinsreduktion wegen kalter Wohnung?
Wegen eines Heizungsproblems ist in der Wohnung von Espresso-Hörer Martin Weber die Temperatur auf unter 18 Grad gefallen. Erst nach einigen Tagen wurde die Heizung repariert.
Hat man als Mieter in einem solchen Fall Anspruch auf eine Entschädigung? Ja, sobald man den Vermieter über das Kälteproblem informiert, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
In diesem Fall hat der Mieter pro kalten Tag 5-7 Prozent Mietzinsreduktion zu Gute. Diese Mietreduktion entfällt, falls der Vermieter für eine warme Wohnung sorgt. Etwa indem er elektrische Heizöfen zur Verfügung stellt.
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