Ein Mann liegt leblos in seiner Wohnung. Die besorgten Angehörigen bieten einen Schlüsselservice auf, um die Wohnungstüre zu öffnen. «Espresso» sagt, wer für die entstandenen Kosten aufkommen muss.

Inhalt
Rechtsfrage: «Muss die Vermieterin den Schlüsselservice zahlen?»
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