In Altbauwohnungen kann es im Sommer schier unerträglich heiss werden. Eine Mieterin misst in ihrem Dachzimmer 29 Grad – in der Nacht. «Espresso» sagt, ob Hitze im Sommer aus der Sicht des Mietrechts ein Mangel ist und von der Vermieterin beseitigt werden muss.
Inhalt
Rechtsfrage: «Muss ich die Hitze in meiner Wohnung akzeptieren?»
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen