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Rechtsfrage: «Muss ich die Lohn-Funktionszulage zurückzahlen?»

Eine Betriebsassistentin in einem Restaurant übernimmt vorübergehend die Stellvertretung als Betriebsleiterin. Dafür bekommt sie eine Zulage – eine sogenannte Funktionszulage. Nach drei Monaten wird ein neuer Betriebsleiter eingestellt. Doch die Arbeitnehmerin erhält die Funktionszulage weitere zwei Monate ausbezahlt, bis sie dies bemerkt. «Espresso» sagt, ob die Hörerin die zusätzlich erhaltene Lohn-Funktionszulage zurückzahlen muss.

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