Rechtsfrage: Muss ich für einen Pfusch bezahlen?
Ein Handwerker bastelt an einem Geschirrspüler herum und verabschiedet sich nach zwei Stunden von der Kundin mit den Worten «die Maschine sollte jetzt wieder laufen». Doch die Maschine tut noch immer keinen Wank. Rechnung stellen will der Handwerker aber trotzdem. Für einen Pfusch?
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