Weil ihr Arbeitgeber ins Ausland verreist, kann eine Nanny einen Monat lang nicht arbeiten. Die ausgefallenen Stunden soll sie nacharbeiten. «Espresso» sagt, ob das zulässig ist.

Inhalt
Rechtsfrage: «Muss meine Frau die Minusstunden abarbeiten?»
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen