Rechtsfrage Spezial: häufige Rechtsirrtümer
Zum Jahresende korrigiert DRS Rechtsexpertin Doris Slongo häufige Rechtsirrtümer aus der Konsumwelt. Zum Beispiel: Es gib keine generelle Zahlungsfrist für Rechnungen von 10 oder gar 30 Tagen. Falls nichts anderes steht, muss man sofort bezahlen. Ebenso besteht kein generelles Recht auf Umtausch von gekaufter Ware. Auch das ist ein häufiger Irrtum. Tauscht ein Geschäft etwas um, ist das reine Kulanz. Nur wenn das Produkt fehlerhaft oder beschädigt ist, hat man Anrecht auf Umtausch.Und: Verträge muss man einhalten, auch wenn die Gegenseite zum Beispiel die Lieferfrist nicht einhält. Nur bei einer absichtlichen Täuschung hat man das Recht, von einem Vertrag zurück zu treten.
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