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Rechtsfrage Spezial: häufige Rechtsirrtümer
Aus Anlass der Rechtsfrage Nr. 175 korrigiert DRS Rechtsexpertin Doris Slongo häufige Rechtsirrtümer aus der Konsumwelt. Einiger Beispiele:
Es gib keine generelle Zahlungsfristen für Rechnungen von 10 oder gar 30 Tagen. Richtig ist: Falls nichts anderes steht, muss man sofort bezahlen.
Ebenso besteht auch kein generelles Recht auf Umtausch von gekaufter und intakter Ware. Richtig ist: Tauscht ein Geschäft etwas um, ist das reine Kulanz.
Und Verträge muss man einhalten, auch wenn die Gegenseite zum Beispiel die Liefer- oder Reparatur sehr lange hinauszögert. Richtig ist aber: Setzt man nachträglich eine Frist und wird diese nicht eingehalten, dann kann man aus dem Vertrag aussteigen.
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