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Rechtsfrage: Wann verjähren Nebenkosten?

Espresso-Hörerin Brigitte Baumeler hat fast zwei Jahre nach dem Auszug aus ihrer Wohnung von der Verwaltung eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung über 1000 Franken erhalten.

Sie fragt: Darf ein Vermieter oder eine Verwaltung einem Mieter auch mehrere Jahre nach dem Auszug noch eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung stellen?

Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Nebenkosten verjähren erst nach fünf Jahren. Allerdings müssen die Nebenkosten im Vertrag korrekt aufgeführt sein.

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