Ein alter Geschenkgutschein taucht beim Aufräumen wieder auf. Darauf aufgedruckt: «Gültig mindestens fünf Jahre». Doch der Anbieter will den Gutschein nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr einlösen. «Espresso» sagt, was gilt.
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Rechtsfrage: Was heisst «Gutschein mindestens fünf Jahre gültig»?
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