Da will man der Nachbarin einen kleinen Gefallen erweisen und am Schluss steht die Feuerwehr vor der Tür. «Espresso» sagt, wer bei Gefälligkeiten für unerwünschte Nebenwirkungen haftet.
Inhalt
Rechtsfrage: «Wer muss für die angebohrte Leitung aufkommen?»
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