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Rechtsfrage: Wie verbindlich sind Angaben in Inseraten?
In einem Coop-Inserat wird eine Zahnpasta mit hundertfachen Superpunkten beworben. Im Laden heisst es dann aber, da sei ein Druckfelher passiert. Tatsächlich gebe es nur hundert Punkte, und nicht hundertfache Punkte auf den Preis. Welche Angabe gilt nun, fragt Espresso-Hörer Otto Dietschweiler.
Ein Inserat ist rechtlich keine Offerte, sondern nur eine Werbung. Verbindlich sind deshalb nur die Angaben im Laden, nicht aber die im Inserat, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Kunden können also nicht auf dem Inserate-Preis bestehen.
Allerdings: Wenn der «Fehler» absichtlich gemacht wurde, um Kunden in den Laden zu locken, wäre das unlauterer Wettbewerb und demnach strafbar.
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