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Rechtskräftiges Urteil sieht Uber-Fahrer als Angestellte
Erstmals gibt es in der Schweiz ein rechtskräftiges Urteil, welches Fahrer des Taxidienstes Uber als Angestellte bezeichnet. Im konkreten Fall ging es um einen Fahrer des mittlerweile eingestellten Dienstes Uber Pop. Die Gewerkschaft Unia bezeichnet das Urteil als Meilenstein und fordert die Kantone auf, «unverzüglich dafür zu sorgen, dass Uber seine Arbeitgeberpflichten erfüllt». Uber hingegen sagt, das Urteil könne weder generalisiert noch auf andere Fahrer angewendet werden.
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