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Rote Köpfe wegen grünen Pflanzen

Die Lärchen auf dem Nachbarsgrundstück werden immer grösser - was kann ich tun? Dürfen wir Äste, die über den Grenzzaun ragen, selber abschneiden? Solche und ähnlich Fragen beantwortete Rechtsexpertin Doris Slongo im «Espresso» Experten-Chat.

Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Werden die Abstände nicht eingehalten, kann man vom Nachbarn verlangen, die Pflanzen zurückzuschneiden oder gar zu fällen. Selber zur Gartenschere greifen darf man jedoch erst, nachdem der Nachbar in einer angemessenen Frist nichts unternommen hat.

Nicht immer gelten jedoch die kantonal festgelegten Vorschriften. So sind zum Beispiel ein- bis dreijährige Pflanzen wie Stangenbohnen in manchen Kantonen gar nicht im Gesetz erfasst. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Vorschriften, wie hoch die Pflanzen wachsen können.

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