sana24: Kein Verlass auf Beraterauskunft?
Eine Versicherte wollte von ihrer Zusatzversicherung bei der Sana24 wissen, ob die Massagebehandlung ihrer Sportverletzung gedeckt sei. «Ja, kein Problem», hätte der Berater am sana24-Telefon bestätigt. Im Nachhinein zahlt die Versicherung die Massage nun doch nicht, weil die Versicherte nicht über die nötige Zusatzversicherung verfügt. Die Aussage des Beraters am Telefon gilt im Nachhinein nicht mehr. Das Problem der Versicherten: Sie kann sich nicht mehr an den Namen des Beraters erinnern. Ohne den Namen könne man aber nicht nachprüfen, was im Beratungsgespräch tatsächlich gesagt wurde, so die Haltung von sana24. Die Beweislast liege hier klar beim Versicherten. Generell könne man sich zwar auf die mündlichen Aussagen am Beratertelefon verlassen, so Sana24. Versicherte sollten aber mit Vorteil eine schriftliche Bestätung einer Kostengutsprache verlangen. Nur - die Versicherten müssen selber darauf kommen. Die Berater erwähnen das in der Regel nicht von sich aus.
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