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Schulden erben
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Schulden erben

Der Ehemann einer Hörerin hat vor einigen Jahren von einem Freund 100‘000 Franken gliehen. Nun ist der Freund verstorben und dessen Erben verlangen die Rückzahlung des Geldes. «Was passiert beim Tod meines Ehemannes, muss ich dann die Schulden zurück zahlen?» fragt die Hörerin. Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Schulden gehören genauso zur Erbmasse wie Vermögen. Falls die Frau die Schulden nicht übernehmen will, kann sie das Erbe ausschlagen. Dafür hat man jedoch nur 3 Monate Zeit. Wenn man nicht sicher ist, ob eine Erbmasse auch Schulden beinhaltet, kann man ein Erbe unter «Inventur» annehmen. Dann haftet der Erbe grundsätzlich nicht für mehr, als was er an Vermögen geerbt hat.

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