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Schule bittet Eltern zur Kasse wegen kaputter Nähmaschine
Weil er schmerzhaft mit dem Unterleib gegen eine Tischecke gestossen ist, lässt ein Primarschüler im Handarbeitsunterricht eine Nähmaschine fallen. Das Gerät geht kaputt. Für die Handarbeitslehrerin und die Schulleitung gibt es keine Diskussion: Die Eltern müssen für den Schaden aufkommen und eine neue Nähmaschine bezahlen. Doch ein Haftungsrechtsexperte hält dagegen: Im Gegenteil, hier hätte wohl die Schule haften müssen. Das Thema ist nämlich komplex. «Espresso» zeigt, was gilt, wenn in der Schule etwas kaputtgeht.
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