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Schwarzfahrer ist mit Personalien eines Verstorbenen unterwegs
Die Busse der SBB wegen Schwarzfahrens ist an einen Mann adressiert, welcher vor acht Jahren verstorben ist. Die Witwe ist deshalb in heller Aufregung. Die SBB verlangt dann auch noch von ihr, dass sie zum Beweis die Sterbeurkunde des Mannes vorlegt. Kann es tatsächlich sein, dass das Opfer eines Betrugs seine Unschuld beweisen muss?
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