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Seco warnt vor Adressbuchschwindlern
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Seco warnt vor Adressbuchschwindlern

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) warnt vor 8 «Unternehmen», welche einem via Fax teure Einträge in angeblich offizielle Firmenregister unterjubeln wollen. Das Seco hat zu diesen Unternehmen zahlreiche Beschwerden wegen Adressbuchschwindels erhalten. Es rät, die entsprechenden Faxmitteilungen ohne zu antworten wegzuwerfen.Nach Ansicht des Seco entsprechen die Faxmitteilung der Registerhaie in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen und verstossen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die erwähnten Register seien nicht offiziell.Seit dem 1. April sind solche Geschäftspraktiken verboten. Geprellte können unseriöse Anbieter dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden. Eine Meldung ans Seco oder eine Strafanzeige bewirken jedoch nicht, dass der einmal unterschriebene Vertrag automatisch ungültig ist. Die betroffenen Unternehmen müssen sich selber wehren und den «Vertrag» anfechten.So fechten Sie den Vertrag anAuf der Homepage des Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verbandes (SADV) gibt es einen Musterbrief, mit dem sich die Forderung eines Adressbuchschwindlers bestreiten lässt. Wichtig: Wer eine Rechnung erhält, sollte sofort reagieren und dem Anbieter in einem eingeschriebenen Brief mitteilen, er sei durch sein Vorgehen getäuscht worden, weshalb er die Bezahlung verweigere und den Vertrag als unverbindlich betrachte.«Registerhaie» gehen in der Regel aggressiv gegen säumige Zahler vor, zum Beispiel mit Hilfe von Inkassobüros, oder sie leiten eine Betreibung ein. Darauf unbedingt Rechtsvorschlag erheben und sich rechtlich beraten lassen. Verschiedene Gerichte haben geprellten Unternehmen Recht gegeben.

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