Selber bezahlen bei Notfällen?
Fabio Guidis Vater ist vor kurzem verstorben. Vor seinem Tod hat die Rettungssanität erfolglos versucht, ihn zu reanimieren.Die Krankenkasse will nun nur die Hälfte der Kosten für diesen Reanimationsversuch übernehmen. Die andere Hälfte sollen die Angehörigen bezahlen. Diese Aufteilung der Kosten sei durchaus rechtens, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo: Allgemein müssten die Betroffenen bei Rettungsmassnahmen damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden.
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