Endlich dürfen wir wieder ins Fitnessstudio. Doch die Freude vieler Kundinnen und Kunden über die neu gewonnene Bewegungsfreiheit ist getrübt: Manche Studios weigern sich, die Abos zu verlängern, andere schränken ihre Angebote ohne Entschädigung ein. «Espresso» sagt, was rechtlich gilt.

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So müssen Fitnessstudios Kunden nach dem Lockdown entschädigen
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