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Spielzeugpistolen ade
Das neue Waffengesetz der Schweiz verbietet faktisch auch harmlose Spielzeugpistolen.
Seit dem 12. Dezember 2008 unterstehen nämlich auch Imitiations-, Schreckschuss- und Soft Air-Guns dem Waffengesetz, sofern «Verwechslungsgefahr» mit echten Waffen besteht.
Wer aber definiert, wann Verwechslungsgefahr besteht? Bei den Grossverteilern, die Spielzeug-Pistolen verkaufen, herrscht jedenfalls Ratlosigkeit.
Und wie wenden die kantonalen Polizeikorps das neue Gesetz in den kommenden närrischen Tagen an, wenn nicht nur Kinder gerne mit Spielzeug-Waffen hantieren?
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