Ein Zürcher bestellt online bei einer deutschen Firma eine Smartwatch, um seine Herzfrequenz zu messen. Online preist Stahlgear die Uhr mit einer zweijährigen Garantie an. Die Akku-Laufzeit liege bei zehn Tagen. Doch beim Kunden hält die Batterie bald nur noch zwei Stunden. Später funktioniert die Smartwatch gar nicht mehr – ein Ärgernis. Stahlgear will jedoch kein Ersatzprodukt liefern. Stattdessen versucht die Firma, den Kunden mit einer mageren Entschädigung abzuspeisen.

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Streit um defekte Uhr: Online-Shop geizt bei Entschädigung
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