Temporär-Anstellung: Kein Recht auf Krankengeld?
Seit 3 Jahren arbeitet ein Hörer bei einer Firma temporär. Er fragt, ob er für Krankheitsausfälle wirklich selbst aufkommen muss, so wie es auf seiner Lohnabrechnung steht. Nein, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Lohnausfälle wegen Krankheit sind auch bei Temporär-Anstellungen gedeckt.