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Swisscom verlangt hohe Gebühren nach Todesfall

Nach dem tragischen Unfalltod seines Vaters geht ein Walliser mit der Todesurkunde in den Swisscom-Shop in Brig. Er will den Telefon- und Internetanschluss sowie zwei Handy-Abos kündigen, die auf den Verstorbenen laufen. Die eine Nummer möchte seine Mutter übernehmen und damit zur günstigeren Swisscom-Tochter Wingo wechseln. Kaum hat Wingo die Portierung bestätigt, verlangt Swisscom 1'500 Franken. «Entweder, weil die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen ist oder weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde», heisst es in der Mail an den Verstorbenen.

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